Betreuungskosten und öffentliche Förderung

Transparenz ist mir wichtig – auch bei organisatorischen Fragen.
Damit Sie gut planen können, finden Sie hier alle Informationen zur Finanzierung der Kindertagespflege und zum Ablauf der Förderung.

Gesetzlicher Anspruch auf Betreuung

Alle Kinder haben ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz – entweder in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Die Finanzierung erfolgt über das zuständige Jugendamt Ihres Wohnortes.

Elternbeitrag & öffentliche Förderung

Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach:

  • dem Einkommen der Familie
  • dem Umfang der vereinbarten Betreuungszeit
  • den Vorgaben des zuständigen Jugendamtes

Die Festsetzung und Abrechnung des Elternbeitrags übernimmt das Jugendamt direkt.

Im Rhein-Pfalz-Kreis gilt aktuell:
Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ist die Betreuung in der Kindertagespflege beitragsfrei, wenn kein Kindergartenplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall entfällt der Elternbeitrag an das Jugendamt.

Da die Regelungen kommunal unterschiedlich gehandhabt werden, können in anderen Kreisen abweichende Bestimmungen gelten.


Zusatzbeitrag & Verpflegung

Neben dem Elternbeitrag erhebe ich einen monatlichen Zusatzbeitrag sowie einen Beitrag für die Verpflegung.

Der Zusatzbeitrag ermöglicht es mir, die Betreuung qualitativ hochwertig zu gestalten. Dazu gehören unter anderem:

  • altersgerechte Spiel- und Fördermaterialien
  • kreative Angebote und Bastelmaterial
  • Ausstattung und Verbrauchsmaterialien
  • Pflege und Instandhaltung der Räume

Die Verpflegungskosten umfassen ausgewogene Mahlzeiten und Getränke während der Betreuungszeit.

Auch wenn im Rhein-Pfalz-Kreis der Elternbeitrag ab dem zweiten Geburtstag entfallen kann, bleiben der Zusatzbeitrag und die Verpflegungskosten bestehen, da sie direkt der täglichen Betreuung und Versorgung der Kinder zugutekommen.

Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch transparent über die genaue Höhe und Zusammensetzung der Beiträge.

Ablauf der Antragstellung

Vor Beginn der Betreuung besprechen wir gemeinsam den gewünschten Betreuungsumfang. Mit dieser Vereinbarung beantragen Sie beim zuständigen Jugendamt die Förderung.

Nach Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Höhe des Elternbeitrags. Sobald die Bewilligung vorliegt, kann die Betreuung starten.

Bei Fragen begleite ich Sie gerne durch den gesamten Ablauf.